Seit dem Schuljahr 2026/27 gibt es für die Stadt Düsseldorf neue Regelungen für die Betreuung nach dem Unterricht. Jedes Kind wird einen OGS-Platz erhalten. Eltern haben die Wahl zwischen verschiedenen Modellen:
OGS-Betreuung bis 14 Uhr:
Sehr ähnlich der bisherigen Übermittagsbetreuung werden die Kinder zukünftig bis 14 Uhr im Rahmen der OGS betreut. Ein Mittagessen ist möglich. Eine Teilnahme an AGs ist zeitlich nicht möglich.
OGS-Betreuung bis 15 Uhr:
Die Betreuung bis 15 Uhr beinhaltet die Teilnahme am Mittagessen, die Teilnahme an den Lernzeiten (sofern angeboten), sowie die Teilnahme an Bildungsangeboten. Jedoch sind , zeitlich bedingt, nicht alle AGs möglich. Für Angebote und freies Spiel bleibt je nach Stundenplan vielleicht nicht viel Zeit. Die Zeit bis 15 Uhr ist verbindlich.
Ab dem Schuljahr 2027/28 wird die Betreuung im 15.00-Uhr Modell kostenfrei gestellt.
OGS-Betreuung bis 16 Uhr:
Ihre Kinder haben den Nachmittag über Zeit, in Ruhe zu Mittag zu essen und in die Lernzeiten (sofern angeboten) zu gehen und haben im Anschluss die gesamte Auswahl an Bildungsangeboten. Besonders für Klassen mit längerem Unterricht bleibt hier genügend Zeit für freies Spiel und Gruppenangebote. Sie können Ihr Kind nach Absprache auch bereits vor 16 Uhr (aber nicht vor 15 Uhr) abholen.
Ab dem Schuljahr 2027/28 ändern sich die Beitragsstufen und -höhen für die Elternbeiträge im 16-Uhr-Modell.
Für Familien, die BuT berechtigt sind, werden die Kosten wie gehabt von der Stadt übernommen.

https://www.duesseldorf.de/schulen/zentrale-themen/ganztag-in-der-schule
Anmeldeverfahren
Die Eltern der zukünftigen Erstklässler wählen bei den Anmeldungen ein Betreuungsmodell.
Die Eltern der Klassen 2-4 können künftig ihr Kind in einem Online-Tool für den Ganztag anmelden (voraussichtlich ab Mitte/Ende September). Der Versand der Elternverträge soll voraussichtlich im Januar erfolgen, die Abgabefrist in der Schule ist der 1. März.
Achtung: Die Eltern wählen ihr Betreuungsmodell rechtsverbindlich mit der Unterschrift des Elternvertrags. Die vorherige Anmeldung/Bedarfsabfrage im Oktober ist jedoch dringend notwendig, um eine Bedarfs- und Personalplanung durchführen zu können.
Nach Abschluss der Elternverträge sind Wechsel in ein längeres Betreuungsmodell sowie nachträgliche Anmeldungen zum Ganztag nur noch nach Absprache mit den Jugendhilfeträgern in begründeten Einzelfällen möglich (Ausnahme: Zuzug, den Kindern ist ein Platz anzubieten). Eine Kündigung des Vertrags oder die Wahl eines kürzeren Betreuungsmodells ist nur in den im Elternvertrag beschriebenen Fällen möglich.
