Neues Testverfahren ab März

  • Beitrag veröffentlicht:17. Februar 2022

Liebe Eltern,

es gibt wieder eine Änderung bei der Testung an Grundschulen.

Ab Montag, 28.02.2022, entfallen die PCR-Pooltestungen. Nicht immunisierte Personen testen sich ab 1. März dann drei Mal wöchentlich selbst zu Hause.

Das bedeutet:

  • Bitte zeigen Sie der Klassenleitung ein gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat vor. Damit ist Ihr Kind von der Testung befreit. Auf Wunsch können Sie aber auch die Bescheinigung ausfüllen und dann wöchentlich 3 Tests erhalten.
  • Für Kinder ohne Immunisierung versichern Sie einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme von wöchentlich drei Testungen am Montag, Mittwoch und Freitag. Die entsprechende Bescheinigung (siehe unten) geben Sie Ihrem Kind bitte morgen oder am Dienstag mit in die Schule. Sie erhalten dann pro Woche 3 Selbsttests mit nach Hause. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden.
  • Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.