3G Nachweis in der Schule

  • Beitrag veröffentlicht:2. Dezember 2021

Ab Montag, dem 06.12.2021, gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) auch für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Düsseldorf. Das betrifft auch alle Besucherinnen und Besucher der städtischen Schulen.

Bitte zeigen Sie uns vor Betreten des Schulgeländes einen Nachweis vor.

Anerkannt werden auch in diesen Fällen Antigen-Schnelltests und PCR-Tests von zugelassenen Teststellen. Die Antigen-Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden alt sein, PCR-Tests sind 48 Stunden lang gültig.

Die 3G-Regelung gilt vorerst bis zum 08.01.2022.