Hier finden Sie Informationen, wie bei einem positiven Pool-Test verfahren werden soll.
Zu Geschwisterkindern von Kindern in Quarantäne haben wir keine Vorgabe. Diese dürfen Stand jetzt in die Schule kommen. Wir empfehlen sie aber dringend ebenfalls zu isolieren, bis bekannt ist, ob das Geschwisterkind negativ ist.
Update der Bezirksregierung:
„Wann dürfen Schülerinnen und Schüler, die einem positiven Pool angehören, wieder die Schule besuchen?
Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist für Schülerinnen und Schüler möglich, die einen PCR-Einzeltest mit negativem Ergebnis erhalten haben UND nicht nach einer Einzelfallprüfung vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen identifiziert worden sind. Bei Auftreten eines positiven SARS-CoV-2-Falls (PCR-Nachweis) in einer Schule nimmt die zuständige untere Gesundheitsbehörde wie bisher eine differenzierte Risikobewertung und eine Einordnung für die einzelnen Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen vor und legt das notwendige weitere Vorgehen fest.
Erst wenn der positive Pool durch die Identifizierung der positiven Einzelbefunde aufgelöst wurde, können weitere notwendige individuelle Maßnahmen durch das Gesundheitsamt geprüft werden. Sollte es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass bei der Einzeltestung keine Infektion nachgewiesen wird, ist eine weitere individuelle Nachtestung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt oder in einem offiziellen Testzentrum mittels PCR-Test notwendig. Hierauf haben die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Testverordnung einen Anspruch. Auch in diesem Fall prüft das Gesundheitsamt entsprechend bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, z. B. Quarantänemaßnahmen für Kontaktpersonen.“